Welche Steuern sind als Selbstständiger zu zahlen?
Welche Steuern als Selbstständiger entrichtet werden müssen, gehört zu den wichtigsten Informationen für Gewerbetreibende oder Freiberufler. Wer Steuerpflichten missachtet, muss nicht nur mit Nachzahlungen, sondern unter Umständen auch mit Betrugsvorwürfen rechnen. Daher ist es als Selbstständiger überlebenswichtig, sich mit dem Thema Steuern vertraut zu machen. In diesem Beitrag auf gewerbe-anmelden.com beschäftiget sich unsere Redaktion mit der Einkommens-, Gewerbe, Vor- und Umsatzsteuer sowie der Körperschaftssteuer. Die Ausführungen sollen einen Überblick verschaffen. Erster Ansprechpartner in konkreten Fragen ist der Steuerberater.
Welche Steuern als Selbstständiger bezahlt werden müssen, ist in erster Linie von der Rechtsform des Gewerbes abhängig. Einzelnunternehmer und Kaufmänner müssen ebenso wie Mehr-Personengesellschaften, beispielsweise eine GbR oder OHG, Einkommens- und Gewerbesteuer entrichten.
Für Freiberufler gelten Besonderheiten bei der Einkommenssteuer. Da sie kein Gewerbe ausüben, müssen die entsprechende Steuer folglich nicht beim Finanzamt entrichten. Unter die Freien Berufe fallen etwa Ärzte, Ingenieure, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Journalisten, Fotografen, Musiker oder auch Hebammen.
Kapitalgesellschaften zahlen als juristische Personen statt der Einkommens- eine Körperschaftssteuer und darüber hinaus Gewerbesteuern. Zu den Kapitalgesellschaften zählen unter anderem die UG, GmbH, Ltd. oder Aktiengesellschaften.
Einkommenssteuer für Selbstständige, Freiberufler und Personengesellschaften
In der Einkommenssteuer wird nicht nur der Lohn beziehungsweise die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt. Auch Dividenden oder Einnahmen aus Mietverhältnissen werden vom Finanzamt erfasst. Davon werden die Ausgaben in Form von Werbungskosten, Sondersausgaben abgezogen. Sofern der Selbstständige keine Angaben macht, wird die Steuerlast pauschal reduziert. Einkommenssteuer muss nicht gezahlt werden, wenn die Verdienste während des Jahres unter 8.472 Euro (Stand 2015) beziehungsweise über dem doppelten Betrag für Eheleute liegen.
Bei Personengesellschaften muss jeder Partner seinen Anteil am Gewinn des Geschäfts berechnen und dem Fiskus individuell melden. Anschließend legt das Finanzamt ebenso wie bei einem Einzelunternehmer, Kaufmann oder Freiberufler die Höhe der Einkommenssteuer fest. Vierteljährlich müssen Vorauszahlungen geleistet werden, die bis zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember beglichen werden müssen. Die Höhe der Steuer ist progressiv, für höhere Einkommen sind also höhere Steuern vorgesehen als bei Geringverdienern. Die Einkommenssteuer liegt je nach Einkommen zwischen 15 und 42 Prozent, im Spitzensteuersatz werden sogar 45 Prozent abgezogen. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie eine eventuelle Kirchensteuer vorgenommen.
Wer eigene Arbeitnehmer beschäftigt, muss zudem für dise Lohnsteuer bezahlen. Hierzu muss er ein Lohnkonto führen, um die Steuern eigenverantwortlich monatlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften haften anders als Personengesellschaften nicht mit ihrem privaten Vermögen. Besteuert wird demnach nicht der Verdienst der individuellen Person, sondern die erwirtschafteten Beträge der Firma, Gesellschaft oder Genossenschaft. In das Einkommen fließen neben den Gewinnen aus der Steuerbilanz auch andere Beträge ein. Insgesamt sind davon 15 Prozent in Form der Körperschaftssteuer an das Finanzamt abzugeben. Hinzu kommt ähnlich wie bei der Einkommenssteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent.
Möchten sich Gesellschafter Gewinne auf ihr persönliches Konto auszahlen lassen, wird für diesen Vorgang eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag) abgezogen.
Welche Steuern als Selbstständiger unbedingt zu beachten sind: Gewerbesteuer
Sowohl Einzelunternehmer, Personen- als auch Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus Gewerbesteuer bezahlen. Bis 2008 ließ sich die Steuer noch von den Betriebsausgaben subtrahieren. Auch hier gibt es für natürliche Personen einen Freibetrag, der im Jahr 2015 bei 24.500 Euro liegt. Für Kapitalgesellschaften ist kein solcher Freiraum vorgesehen.
Wichtig: Freiberufler benötigen keinen Gewerbeschein und müssen daher auch keine Steuer entrichten. Das gilt auch für die Land- und Forstwirtschaft sowie die „Urproduktion“ (Fischerei und Bergbau).
Neben der Einkommenssteuererklärung müssen Gewerbetreibende beim Finanzamt eine jährliche Gewerbesteuererklärung abgeben. Zunächst erlässt der Fiskus jedoch einen sogenannten Gewerbesteuermessbescheid, in dem der fällige Betrag genannt wird. Zusätzlich berechnet die jeweilige Gemeinde anhand dieses Werts einen zusätzlichen individuellen Hebesatz. Je nach Standort macht das 200 bis 500 Prozent aus. Im Idealfall informieren sich Selbstständige im Vorfeld über die ortsansässigen Regelungen und lassen sich bewusst in einer steuergünstigen Gemeinde nieder.
Die Gewerbesteuer kann im Übrigen bei natürlichen Personen pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Das führt dazu, dass Einzelunternehmer, Kaufmänner und Personengesellschafter steuerlich entlastet werden.
Muss ich als Selbstständiger Umsatzsteuer ausweisen?
Für viele Unternehmer besteht darüber hinaus die Pflicht, für ihre Dienstleistungen oder Waren Umsatzsteuer auszuweisen – und zwar unabhängig von der Rechtsform. Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent, in Ausnahmefällen gilt der geringe Steuersatz von 7 Prozent. Mit der Umsatzsteuerpflicht geht aber auch das Recht einher, die Mehrwertsteuer aus den betrieblichen Ausgaben durch das Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Ebenso können sich gewerbliche Kunden im Rahmen des Vorsteuerabzugs die Umsatzsteuer anrechnen lassen. Durch den Aufschlag erhöhen sich also die Preise im Endeffekt nur für den Endverbraucher. Für den Unternehmer bedeutet es jedoch einen erhöhten Aufwand: Selbständige müssen ihre Einnahmen und Ausgaben normalerweise monatlich beim Finanzamt anzeigen.
Eine Ausnahme von der Umsatzsteuer gilt nur für Selbstständige oder Freiberufler, die von der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG Gebrauch machen. Ein Kleinunternehmer darf in dem Jahr, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird, nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz machen. In den Folgejahren gilt: Im letzten Kalenderjahr dürfen die Einnahmen die Grenze von 17.500 Euro nicht überschritten haben und der prognostizierte Umsatz für die laufenden 12 Monate nicht über 50.000 Euro liegen. Der Verzicht auf den Ausweis der Mehrwertsteuer erleichtert den Aufwand und ist sinnvoll, wenn die Einnahmen beim Vorsteuerabzug nicht deutlich größer wären als die Ausgaben. Kleinunternehmer müssen nicht zwangsläufig auf die Umsatzsteuer verzichten. Wenn sie sich für die Mehrwertsteuer entscheiden, sind sie jedoch fünf Jahre daran gebunden.
Welche Steuern lassen sich als Selbstständiger sparen?
Auf der anderen Seite bietet das komplizierte Feld der Steuern bei ausreichendem Know-How aber auch ein großes Einsparpotenzial. Mit den pauschalen Abzugsbeträgen reizen Selbstständige ihre Möglichkeiten kaum aus. Über das bekannte steuerlich anrechenbare Arbeitszimmer gibt es einen großen Spielraum, welche Steuern als Selbstständiger gespart werden können. Auch ein Computer, der über 50 Prozent dienstlich genutzt wird, kann die Betriebsausgaben verringern. Insgesamt haben Selbstständige deutlich mehr Möglichkeiten als Arbeitnehmer, um beim Fiskus die Ausgaben zu senken.
Die Regelungen sind für den Laien bei vielen Steuerfragen jedoch sehr kompliziert. So ist es schwer einzuschätzen, wie hoch die betriebliche und wie hoch die private Nutzung ausfällt. Daher lohnt es sich erst recht, sich selbst ausführlich zu erkundigen oder die Hilfe eines fachmännischen Bekannten oder Experten in Anspruch zu nehmen.