Viele Menschen denken, ein Gewerbe anzumelden erfordert besondere Kenntnis und viel Vorbereitung. Dem muss nicht unbedingt so sein. In erster Linie kommt es darauf an, was Sie mir Ihrem Gewerbe vorhaben und welche Rechtsform Sie gewählt haben.

Die einfachste, schnellste und wohl klassische Möglichkeit ein Gewerbe anzumelden ist das Einzelunternehmen. Diese Form wählen die meisten Selbstständigen / Freiberufler, wenn sie mit ihrer Selbstständigkeit beginnen. Dabei bedeutet Selbstständigkeit keinesfalls eine Vollzeit-Tätigkeit. In Deutschland gibt es sehr viele Menschen, die sich nebenbei etwas Geld mit selbstständiger Arbeit dazuverdienen. Selbst wenn es sich nur um wenige Euro im Monat handelt, sobald die Absicht erkennbar ist, mit der Tätigkeit einen „Gewinn“ zu erzielen, sollte ein Gewerbe angemeldet werden.

Entscheidet man sich für eine Gewerbeanmeldung, so lässt sich in den meisten Fällen der Gang zum Gewerbeamt nicht vermeiden. In einigen Fällen bieten Gemeinden auch schon eine Online-Gewerbeanmeldung an. Die meisten werden jedoch entweder zum zuständigen Gewerbeamt / Ordnungsamt gehen müssen (vor allem in größeren Städten) bzw. zum Rathaus und Gemeindeverwaltung. Vor Ort wird man zuerst gefragt, welche Art von Gewerbe man ausüben möchte und welche Rechtsform gewählt wird.

Gewerbe-anmelden.com Tipp: Wenn Sie sich gerade selbstständig machen und am Anfang sehen wollen, ob die Geschäftsidee funktioniert, wählen Sie Einzelunternehmen als Rechtsform aus. Hier ist der Aufwand sehr gering und die Gründung sehr günstig! Eine spätere Anpassung ist mit dieser Rechtsform ebenfalls problemlos möglich.

Gewerbeschein ausfüllen – so melden Sie Ihr Gewerbe an

Vordruck für Gewerbeanmeldung
Amtlicher Gewerbeanmeldungs-Vordruck aus Berlin

Wie Sie sehen können, ist die Gewerbeanmeldung (die im übrigen gleichzeitig als Gewerbeschein gilt!) kein Hokuspokus sondern ein recht überschaubares DIN-A4 Blatt. Für die Anmeldung des Gewerbes benötiges Sie neben dem obigen Gewerbeschein (gibts auch vor Ort) noch Ihren gültigen Personalausweis sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 26,- Euro (Stand Januar 2015 – Berlin/Brandenburg). Wenn Sie Ihr Gewerbe neu anmelden und erstmal von zuhause aus arbeiten werden, müssen Sie bis zum Punkt 15 nicht mehr als Ihre Daten vom Personalausweis eintragen.

Worauf beim Gewebeschein ausfüllen achten?

Spannend wird der Gewerbeschein ab dem Punkt 15. „Angemeldete Tätigkeit“. Hier sollte die Tätigkeit beschrieben werden, mit der Sie Geld verdienen möchten. Im Normalfall genügen Stichpunkte wie z.B. „Hochzeitsfotograf“ oder „freier Redakteur“. Die angemeldetet Tätigkeit lässt sich jederzeit ändern bzw. erweitern, was jedoch immer wieder mit kleinen Kosten verbunden ist. Daher sollten Sie sich vorher schon genau überlegen, was der Schwerpunkt Ihres Gewerbes sein wird. Wenn Sie als Fotograf mal einen Artikel zu einem Foto separat abrechnen, ist das natürlich kein Problem.

Auf Punkt 16. auf der Gewerbeanmeldung sollte besonders geachtet werden, da viele Mitarbeiter hier automatisch „nein“ ankreuzen. Dies würde nur stimmen, wenn Sie wirklich komplett in die Selbstständigkeit wechseln und keinen anderen Beruf als Arbeitnehmer mehr nachgehen würden. Beim Beginn der Selbstständigkeit (Punkt 17.) sollten Sie im Idealfall den Zeitpunkt nicht zu sehr in der Vergangenheit angeben. Nehmen wir an, Sie sind seit Sommer 2014 nebenbei selbstständig, melden Ihr Gewerbe aber erst im Januar 2015 an. Hier würde sich sehr wahrscheinlich das Ordnungsamt melden und eine kleine Ordnungswidrigkeit bemängeln plus Geldbuße einfordern.

Gewerbe-anmelden.com Tipp: Ihre selbstständige / freiberufliche Tätigkeit sollte bei der Gewerbeanmeldung offiziell nicht länger als 6 Wochen zurückliegen. Lieber etwas schummeln und das zusätzlich verdiente Geld in der Steuererklärung als Zusatzeinnahmen eintragen. Diese werden mit dem eigenen Einkommensteuersatz dann automatisch versteuert.

Weitere Tipps zum Gewerbeanmelden folgen in Kürze 🙂