Welche Rechtsform brauche ich für mein Gewerbe?
Die beste Rechtsform beim Gewerbe anmelden können Gründer nicht nur mit Hilfe von spezialisierten Unternehmensberatern oder Rechtsanwälten erhalten. Auch die Arbeitsagentur oder Einsteigerkurse der IHK vermitteln einen Eindruck, welche Rechtsform für ein Gewerbe optimal ist. Bei dieser Frage gilt es als Unternehmer immer, Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen abzuwägen. Welche Entscheidung er oder sie letztendlich fällt, ist von einigen Faktoren abhängig: Findet die Gründung allein oder mit einem Partner statt? Wer soll für das Gewerbe haften? Sollen die Kosten und der Aufwand so gering wie möglich gehalten werden oder ist mehr Startkapital vorhanden?
Grundsätzlich lässt sich zwischen drei Varianten differenzieren:
- Die gängigste Rechtsform für ein Gewerbe als einzelner Selbstständiger oder Gründer ist ein Einzelunternehmen.
- Darüber hinaus gibt es auch zwei Optionen für Gesellschafter: Personengesellschaften werden häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommandit- (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG) angemeldet.
- Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG), Limited (Ltd.) und auch die Aktiengesellschaft (AG).
Welche Rechtsform für das eigene Gewerbe die Beste ist, soll im Folgenden thematisiert werden.
Beste Rechtsform für einzelne Gründer und Selbstständige
Die Anmeldung als Einzelunternehmer ist für viele Selbstständige die erste Wahl, da diese Rechtsform in der ersten Zeit mit wenig Aufwand und Kapital verbunden ist. In der Regel genügt erst einmal eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR), sofern der Umsatz nicht größer als 500.000 Euro im Jahr und der Gewinn nicht größer als 50.000 Euro ausfällt. Eine Besonderheit gilt, wenn der erwartete Umsatz im ersten Jahr bei der Gründung nicht 17.500 Euro übersteigt – in diesem Fall ist es möglich, die Kleinunternehmer-Regel nach § 19 USTG in Anspruch zu nehmen.
Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, dürfen im Gegenzug für bezahlte Rechnungen jedoch im Rahmen des Vorsteuerabzugs auch keine Mehrwertsteuer vom Finanzamt einfordern. Nach dem ersten Jahr gilt derjenige als Kleinunternehmer, wer im letzten Kalenderjahr weniger als 17.500 Euro verdient hat und in diesem Jahr weniger als 50.000 Euro Einnahmen erwartet. Ob mit oder ohne Kleinunternehmer-Regelung fällt der Aufwand vergleichsweise gering aus, so dass Einzelunternehmer sich zu Beginn auf das eigentliche Geschäft konzentrieren können. Auch, dass ein Eintrag in das Handelsregister nicht verpflichtend vorgesehen ist, erleichtert den Start in die Selbstständigkeit.
Einzelunternehmer: Vor- und Nachteile
Die Rechtsform des Einzelunternehmers bietet darüber hinaus auch die meisten Freiheiten, nur frei nach den eigenen Interessen zu entscheiden. Damit ist aber auch ein Risiko verbunden, denn Einzelunternehmer haften mit ihrem privaten Vermögen für ihr Gewerbe. Daher muss auch der eigene Name für geschäftliche Angelegenheiten angegeben werden, ein Firmenname allein ist nicht ausreichend.
Anders verhält es sich als selbstständiger Kaufmann, der auch lediglich mit seinem Firmennamen auftreten darf. Das erweckt bei Geschäftspartnern oftmals einen seriöseren Eindruck. Dennoch haften auch Kaufmänner, die nach dem Gesetz einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ führen, mit ihrem eigenen Vermögen. Sie müssen sich darüber hinaus im Handelsregister eintragen. Das verkompliziert wiederum die Buchführung, die nach § 238 HGB doppelt ausgeführt werden muss. Der Erfolg wird durch eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung gemessen. Als Kaufleute müssen zum Beispiel Inhaber von Restaurants oder Einkaufsläden firmieren.
Freiberufler oder Selbstständiger?
Freiberufler werden im Übrigen ähnlich behandelt wie selbstständige Einzelunternehmer. Der große Unterschied liegt darin, dass sie für die Ausübung ihrer schriftstellerischen, künstlerischen, erzieherischen oder wissenschaftlichen Tätigkeit kein Gewerbe benötigen. Typische Freie Berufe sind beispielsweise Ärzte, Journalisten, Pädagogen, Lehrer, Wissenschaftler, Musiker oder Ingenieure. Lesen Sie mehr zum Thema Unterschied Freiberufler Selbstständiger.
Personengesellschaften: Welche Rechtsform ist für Gewerbe geeignet?
Sehr bekannt ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Beide Personen haften nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihren Partner. Da die Buchführung durch eine einfache Überschussrechnung (EÜR) durchgeführt werden kann und kein Handelsregister-Eintrag nötig ist, ist der zeitliche und finanzielle Aufwand relativ gering. Hinzu kommt, dass kein Startkapital notwendig ist.
Die GbR kommt neben Selbstständigen aber auch für Freiberufler in Frage. Lukrativ ist die GbR etwa für Kleingewerbetreibende, Praxis- und Arbeitsgemeinschaften sowie Kanzleien von Rechtsanwälten oder Ärzten. Wenn ein Freiberufler zusammen mit einem Gewerbetreibenden gründet, färbt das jedoch auch auf seinen Status ab, so dass er ebenso einen Gewerbeschein benötigt. Daher sollten besser beide Partner Freiberufler sein.
Gewerbeform für freien Berufe
Eine Alternative für die Freien Berufe stellt die Partnergesellschaft (PartG) dar, von der bislang jedoch äußerst selten Gebrauch gemacht wird. Der größte Unterschied liegt darin, dass ein Partner nicht für die Fehler der anderen Person haften muss. Für alle anderen Fälle haften beide Teile mit ihrem privaten Vermögen. Für eine PartG ist ein Eintrag in das Partnerschaftsregister notwendig.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist die beliebteste Gewerbeform für eine Handelsgesellschaft. Da sie im Grund ein Zusammenschluss mindestens zweier Kaufleute ist, gelten ähnliche Bestimmungen wie für den einzelnen Kaufmann. Die Pflicht zur doppelten Buchführung und dem Eintrag ins Handelsregister besteht für Gesellschafter einer OHG ebenfalls. Beide Gesellschafter sind mit ihrem Privatvermögen für das Gewerbe verantwortlich. Eine Option für Kaufleute stellt die Kommanditgesellschaft (KG) dar. Bei dieser Gewerbeform haften die Gesellschafter nicht zu gleichen Teilen. Der Komplementär-Gesellschaft ist unbeschränkt haftbar, während der sogenannte Kommanditist nur beschränkt aufkommt. Eine KG ist also beispielsweise möglich, wenn ein Geschäftsmann sich für sein Gewerbe einen von vornherein nicht gleichberechtigten Junior Partner ins Boot holen möchte.
Beste Rechtsform für Kapitalgesellschaften
Wer in Deutschland auf der Straße einen Bürger nach einer Gesellschaftsform fragt, wird sehr wahrscheinlich die GmbH als Antwort erhalten. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist hierzulande auch die beliebteste Gründungsform. Ähnlich wie bei einer GbR steht sie sowohl Selbstständigen als auch Freiberuflern offen. Der große Vorteil besteht darin, dass der einzelne Gründer oder beide Partner nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften und somit im schlimmsten Fall keinen privaten Ruin befürchten müssen.
Auf der anderen Seite ist die Gründung deutlich aufwendiger. Mindestens 25.000 Euro sind als Startkapital notwendig, zudem kommen weitere Kosten für den Gesellschaftervertrag und den verpflichtenden Eintrag in das Handelsregister hinzu. Der Aufwand erhöht sich außerdem dadurch, dass doppelt Buch geführt werden muss.
UG als neue Mini-GmbH
Seit 2008 besteht für Gründer die Möglichkeit, auch mit geringerem finanziellen Aufwand von den Haftungsvorteilen einer GmbH zu profitieren. Für die Unternehmergesellschaft (UG), die auch als Mini-GmbH bekannt ist, ist lediglich ein Startkapital von einem Euro notwendig. Die Gesellschaftsform muss jedoch im Geschäftsverkehr immer vermerkt werden. Das kann jedoch unter Umständen dazu führen, dass Geschäftspartner einem selbständigen Gesellschafter einer UG weniger Respekt zollen als einem Unternehmer einer GmbH. Im Übrigen sind auch bei einer UG die doppelte Buchführung und der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch.
Vor der Einführung der UG galt die Limited (Ltd.) als beste Alternative zur GmbH. Auch bei der aus Großbritannien stammenden Rechtsform ist die Haftung mit dem Privatvermögen ausgeschlossen. Der Eintrag in das deutsche Handelsregister ist nicht verpflichtend, dafür muss der Firmensitz im Vereinigten Königreich unterhalten werden. Auch wenn dafür nur ein Postfach vor Ort angemietet werden muss, ist dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden. So muss dem englischen Register ein Jahresabschluss vorgelegt werden. Die landestypischen Vorschriften können zudem relativ hohe Folgekosten mit sich bringen, die bei der Gründung noch nicht prognostiziert werden können. Ein weiterer Nachteil: Manche Geldinstitute stellen an Gesellschafter einer Limited kein Geschäftskonto aus.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist für Existenzgründer weniger geeignet. Insbesondere größere Unternehmen sind als AG notiert. Bei dieser Handelsgesellschaft zahlen die Aktionäre zwar in der Regel auf das Unternehmenskonto ein, können jedoch ähnlich wie bei den anderen Kapitalgesellschaften nicht persönlich haftbar gemacht werden..
Die Wahl einer bestimmten Rechtsform muss keine Entscheidung für immer sein. Da sich das eigene Unternehmen schnell wandelt, sollte laufend überprüft werden, welche Rechtsform für das Gewerbe optimal ist. Daher ist eine fachliche Beratung für Gründer und Unternehmer auf jeden Fall zu empfehlen.