Die Limited (Ltd.)
Die aus dem Vereinigten Königreich stammende Limited zählte zeitweise zu den beliebtesten Gesellschaftsformen, vor allem wenn wenig Kapital vorhanden war oder die Haftung gering gehalten werden sollte. Während für die GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro erbracht werden muss, kann die Limited theoretisch mit nur einem Pfund Eigenkapital an den Start gehen, der sogar als Sachleistung erbracht werden kann. Zahlreiche Anbieter im Internet bieten zudem einen extrem schnellen Gründungsprozess, teilweise innerhalb weniger Stunden oder Tage.
Limited (Ltd.) mit Firmensitz in England
Wer eine Limited gründet muss sich jedoch im Klaren sein, dass die Limited selbst ihren Sitz in Großbritannien hat, wodurch im Regelfall weitere jährliche Kosten für die Verwaltung (z.B. Steuererklärung in England, etc.) anfallen. Das aktive Geschäft wird dann von einer Zweigniederlassung in Deutschland aus geführt. In den letzten Jahren ist die Anmeldung von Limited-Gesellschaften rückläufig, dies liegt wohl nicht zuletzt am deutschen Pendant, der Unternehmergesellschaft.
Die Limited unterliegt britischem Recht. Sie ist nur für international erfahrene Unternehmer zu empfehlen, da Unterlagen wie der Jahresabschluss, der einmal im Jahr beim Companies House zu hinterlegen ist, auf Englisch verfasst sein müssen. Sollte die Ltd. in Großbritannien verklagt werden, müssen auch sonstige andere Unterlagen in englischer Sprache vorgelegt werden können. Derartige Aufgaben kann man zwar an externe Dienstleister weitergeben, jedoch fallen dadurch jährlich Kosten von 200 – 300 britischen Pfund an. Zudem ist ein postalisch erreichbarer Sitz in England verpflichtend, der aber ebenfalls gegen eine Gebühr von einem Dienstleister zur Verfügung gestellt werden kann.
Schlechtes Image für Ltd. bei Geldgebern
Da die Limited nur sehr beschränkt haftet, ist das Image bei Geldgebern nicht gut. In der Regel bekommt man nur einen Kredit, wenn der Gründer privat über zusätzliche Sicherheiten verfügt. Erfüllt man die Hinterlegungs- und Meldungspflichten in England nicht ordnungsgemäß, ist das Companies House berechtigt, die Limited aus seinem Register zu streichen, wodurch die Haftungsbeschränkungen wegfallen und der Unternehmer nicht mehr mit dem Gesellschafts- sondern unbegrenzt mit seinem Privatvermögen haftet.
Der Name des Unternehmens ist frei wählbar, sofern er in der unverwechselbar ist und die Rechtsform enthält.
- Geschäftsführung: ein Geschäftsführer ausreichend
- Mindestkapital: 1 britisches Pfund Einlagekapital ausreichend
- Haftung: Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen
- Vorteile: Haftung, einfache Anmeldung, internationales Image
- Nachteile: Schlechtes Image bei Geldgebern, hohe Verwaltungskosten, Berichte auf Englisch