Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die einfachste Form einer Personengesellschaft dar. Sie besteht aus mindestens 2 Gesellschaftern, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten. Die GbR benötigt kein Mindestkapital, sie wird nicht ins Handelsregister eingetragen.
Um eine GbR zu gründen ist weder ein Notar oder Anwalt erforderlich, selbst Eigenkapital ist nicht notwendig. Dadurch ist die GbR die flexibelste aller Gesellschaftsformen. Der Gesellschaftsvertrag ist weitestgehend frei gestaltbar und die GbR ist als Rechtsform für jeden beliebigen Zweck verwendbar. Das macht die GbR zu einer sehr beliebten Personengesellschaft bei der Gewerbeanmeldung. Nachteilhaft ist bei einer GbR, dass alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Das gilt auch für Fehler, die andere Gesellschafter gemacht haben. Es ist auch üblich, dass ein Gläubiger Forderungen gegen nur einen der Gesellschafter stellt und ihn in Gesamthaftung nimmt. Rechtlich müssen die anderen Partner ihren Anteil der Haftung leisten, was jedoch in der Praxis nicht immer durchsetzbar ist.
GbR Nennung ist Pflicht
Besondere Anforderungen bezüglich der laufenden Geschäftstätigkeit gibt es bei der GbR nicht, außer, dass es am Jahresende eine offizielle Gewinnfeststellung und -verteilung geben muss. Wird eine GbR im Alltag eher als unbedeutendes Kleinunternehmen angesehen, genießt sie bei Geldgebern ein gutes Image, da es mehrere Vollhafter gibt.
Die Regeln zur Namensgebung sehen vor, dass im Namen des Unternehmens alle Gesellschafter mit jeweils mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen vorkommen müssen. Die Nennung der Rechtsform GbR ist ebenfalls Pflicht, egal ob ausgeschrieben oder als Abkürzung. Ein Tätigkeitsbereich oder eine Fantasiebezeichnung sind erlaubt, jedoch nicht verpflichtend. Entscheidet man sich für eine derartige Bezeichnung, dürfen diese nicht irreführend sein.
- Geschäftsführung: mindestens 2 Gesellschafter
- Mindestkapital: kein Mindestkapital erforderlich
- Haftung: volle Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen
- Vorteil: flexibel und unkompliziert, wenig juristische Auflagen
- Nachteil: Haftung