Immer wieder wird auf verschiedenen Seiten oder in diversen Foren im Internet die Frage gestellt, ob und wann man für den Verkauf von Produkten auf eBay ein Gewerbe anmelden muss. Grundsätzlich ist diese Frage pauschal kaum zu beantworten, die Antwort darauf hängt vielmehr vom jeweiligen Einzelfall ab. In diesen Artikel wird trotzdem versucht, einige Erklärungen und hilfreiche Informationen zu diesem vielgefragten und weitläufigen Thema zu bieten.
Zunächst sollte hinterfragt werden, in welcher Art und in welchem Umfang Verkäufe auf der weltweit bekanntesten Online-Auktionsplattform durchgeführt werden oder geplant sind. Hier muss klar getrennt werden, ob eine auf Dauer und zur Gewinnerzielung angelegte selbständige Tätigkeit vorliegt oder eben nicht. Aber was genau bedeutet das? Muss ich für den Verkauf meiner gebrauchten Sachen, die ich selbst nicht mehr benötige und deshalb auf eBay anbieten möchte, etwa schon ein Gewerbe anmelden?
Wer kennt das nicht, das Handy ist zu alt und so absolut gar nicht mehr modern, also muss ein brandneues Smartphone her. Aber was mit dem alten Handy machen? Natürlich – dem Internet sei Dank – das Handy wird (kostenlos) auf eBay zum Verkauf angeboten und man hofft darauf, dass irgendein Rentner für dieses 5 Jahre alte und damit schon fast aus der Steinzeit stammende Funkgerät ohne Touchscreen und Spracherkennung doch noch Verwendung hat, weil vielleicht die Tasten etwas größer und damit besser zu treffen sind. Ist man das Mobiltelefon erst einmal los mag sich der Erlös aus der Versteigerung für den freudigen Verkäufer zwar wie ein Gewinn anfühlen, genau betrachtet ist ein Gewinn aber wohl in den seltensten Fällen überhaupt möglich, da das Gerät im Regelfall zu einem deutlich teureren Preis gekauft wurde, als es später möglicherweise wieder versteigert bzw. verkauft werden konnte. Zudem werden Verkäufe von gebrauchten, zuvor in privater Nutzung befindlicher Gegenstände in unregelmäßigen Abständen kaum als eine auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit betrachtet werden können. Naturgemäß hat das Finanzamt an solchen Verkäufen kaum Interesse, da nur dann Steuern zu holen sind, wenn auch Gewinne erwirtschaftet werden.
Anders verhält sich der Fall jedoch schon, wenn man beispielsweise selbstgemachte Bastelwaren oder ähnliches auf eBay versteigert. Im Regelfall liegt nämlich dann das Augenmerk sehr wohl auf der Erzielung von Gewinnen. Findet der Verkauf außerdem mit einer gewissen Regelmäßigkeit statt, ist zudem von einer auf Dauer angelegten Tätigkeit auszugehen. Hier ist es in jedem Falle ratsam, die Gewerbeanmeldung in Angriff zu nehmen. Schnell kann man nämlich sonst Ärger bekommen und das nicht nur mit dem Finanzamt, auch mögliche Konkurrenten kommen in Frage. Wer also „professionell“ Produkte auf eBay verkaufen möchte, für den eignet sich womöglich je nach Art und Umfang ein Kleingewerbe.
Wer sich jetzt angesprochen fühlt und sofort mit seinem eigenen (kleinen) Gewerbe loslegen möchte, der wird auf dieser Seite in den verschiedenen Kategorien sicherlich nützliche Hinweise und Informationen finden.
Abschließend bleib zu sagen, dass eine Abgrenzung nicht mehr ganz so einfach oder eindeutig ist. Im Zweifelsfall sollte deshalb der Kontakt zu Steuerberater, Gewerbeamt Finanzamt oder Handelskammer gesucht werden, um mögliche Optionen aufgezeigt zu bekommen.